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22 Juni 2009

Falschberatung bei Banken: Bundesgerichtshof stärkt Verbraucher

Deutsche Anleger können Banken wegen falscher Beratung auch noch in Fällen belangen, die bis zu 30 Jahre zurückreichen. Mit einem Urteil stärkt der Bundesgerichtshof ("BGH") die Rechte von Bankkunden grundlegend.

In dem aktuellen Fall gaben die BGH-Richter einem Kunden Recht, der im Jahr 2000 für 140.000 Euro Aktienfonds bei der Hypo-Vereinsbank gekauft hat. Der angestellte Finanzberater der Hypo-Vereinsbank hatte dem Kunden verschwiegen, dass die Bank von der Fondsgesellschaft Verkaufsprovisionen ("Kickbacks") erhält. Die Richter des BGH stellten fest, dass die Kreditinstitute schon lange wissen müssen, dass sie über diese Rückvergütungen aufklären müssen. Und das auch nicht, wie viele Juristen bislang geglaubt haben erst seit Inkrafttreten der sog. europäische MiFID-Richtlinie 2007.

Banken können sich auch nicht mehr damit herausreden, dass die Angestellten der Bank nichts von den Kickbacks wussten. Sie hätten ihre Mitarbeiter darauf hinweisen müssen.

Aktenzeichen des Urteils: XI ZR 586/07

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